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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Atelier Moment – Hicran Böyükbas, für Workshops (Parfum, Seidenmalerei, Filzen, Blumen, …)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Workshops, Kursen und

Veranstaltungen (nachfolgend „Workshop“) bei Atelier Moment, Hicran Böyükbas, Stockumer Straße 108, 59368 Werne (nachfolgend „Veranstalter“). Mit der Buchung eines

Workshops erkennt der Teilnehmer diese AGB an.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über die vom Veranstalter bereitgestellten Buchungssysteme (z. B. Calendly)

oder per E-Mail. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter

zustande. Der Veranstalter behält sich vor, Buchungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder

aus wichtigem Grund abzulehnen oder abzusagen.

§ 3 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Als Kleinunternehmer im Sinne von §

19 UStG weist der Veranstalter keine Umsatzsteuer aus. Die Zahlung erfolgt vor Ort in bar. Der Teilnehmerplatz gilt erst

nach vollständigem Zahlungseingang bzw. nach vor Ort erfolgter Zahlung als gesichert.

§ 4 Stornierung und Rücktritt

Der Teilnehmer kann bis 14 Tage vor Workshop-Beginn kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung

zwischen 13 und 7 Tagen vor Workshop-Beginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des

Teilnahmeentgelts fällig. Bei Stornierung innerhalb von 6 Tagen vor Workshop-Beginn oder bei

Nichterscheinen ohne vorherige Absage ist das vollständige Teilnahmeentgelt zu entrichten. Die

Stornierung muss in Textform (E-Mail) erfolgen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, dem

Veranstalter nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Der Veranstalter behält sich vor, einen Workshop bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder

aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit der Kursleitung) bis 48 Stunden vorher abzusagen; bereits

gezahlte Entgelte werden in diesem Fall vollständig erstattet oder es wird jeweils ein Platz zu einem anderen Termin zugesichert.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag im Fernabsatz (z. B.

über Calendly) geschlossen wurde, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses

Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der gebuchte Workshop-Termin innerhalb der 14-tägigen

Widerrufsfrist liegt und der Teilnehmer der sofortigen Ausführung ausdrücklich zugestimmt und

bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4

BGB). Ohne eine solche ausdrückliche Zustimmung bleibt das Widerrufsrecht bestehen, auch wenn

der Termin innerhalb der Frist liegt.

§ 6 Duftstoffe, Seidenmalfarben und gesundheitliche Hinweise (Allergien)(1) Bei den Workshops kommen ätherische Öle, Duftstoffe, Fixative, Ethanol 96% sowie Seidenmalfarben und

Hilfsmittel (z. B. Verdicker, Salzeffekte, Fixiermittel) zum Einsatz, die allergieauslösendes Potenzial

haben können, insbesondere die nach der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009

gekennzeichneten allergenen Riechstoffe.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter vor Beginn des Workshops in Textform (E-Mail

oder schriftlich vor Ort) mitzuteilen, ob bei ihm bekannte Allergien, Unverträglichkeiten,

Hautempfindlichkeiten oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen gegenüber Duftstoffen,

ätherischen Ölen, Farbstoffen, Lösungsmitteln oder anderen im Workshop verwendeten Materialien

bestehen.

(3) Der Veranstalter stellt auf Nachfrage eine Liste der im jeweiligen Workshop verwendeten Duftstoffe

und Materialien zur Verfügung, damit der Teilnehmer eigenverantwortlich prüfen kann, ob eine ihm

bekannte Unverträglichkeit vorliegt. Bei bekannten Allergien wird empfohlen, vor der Teilnahme einen

Hauttest (Patch-Test) mit einer kleinen Menge des Materials an einer unauffälligen Hautstelle

durchzuführen.

(4) Unterlässt der Teilnehmer die Mitteilung einer ihm bekannten Allergie, Unverträglichkeit oder

gesundheitlichen Einschränkung nach Absatz 2, haftet der Veranstalter nicht für hieraus entstehende

gesundheitliche Beeinträchtigungen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des

Veranstalters beruhen. Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und

Gesundheit bleibt hiervon unberührt und wird durch diese Klausel nicht ausgeschlossen oder begrenzt.

(5) Bei minderjährigen Teilnehmenden obliegt die Pflicht zur Mitteilung von Allergien und

gesundheitlichen Einschränkungen den Erziehungsberechtigten.

(6) Die Teilnahme am Workshop erfolgt im Übrigen im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflichten des

Veranstalters; eine vollständige Allergenfreiheit der verwendeten Materialien kann nicht garantiert

werden.

§ 7 Allgemeine Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf

einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer

wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des

Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen

darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für

den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmenden wird keine Haftung

übernommen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.

§ 8 Foto- und Videoaufnahmen

Während des Workshops können zu Dokumentations- und Marketingzwecken (z. B. Instagram, TikTok)

Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Der Teilnehmer kann der Anfertigung und Verwendung von

Aufnahmen, auf denen er erkennbar ist, jederzeit formlos widersprechen; in diesem Fall wird der

Teilnehmer bei Aufnahmen nicht erkennbar abgebildet oder aus dem Bildausschnitt entfernt.

§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam

sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 10 Teilnahme Minderjähriger

(1) Die Teilnahme von Minderjährigen an Workshops setzt die vorherige schriftliche

Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten voraus. Ohne eine solche unterschriebene

Erklärung ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu verweigern.

(2) Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende geht für die Dauer der eigentlichen

Workshop-Zeit auf den Veranstalter über. Vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung sowie während

etwaiger unbeaufsichtigter Pausen verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten. Der

Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für den Weg zum und vom Workshop.

(3) Verursacht ein minderjähriger Teilnehmer während der Workshop-Zeit einen Schaden an

Materialien, Einrichtungsgegenständen des Veranstalters oder an Dritten, haften die

Erziehungsberechtigten nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 832 BGB, sofern sie ihre

Aufsichtspflicht verletzt haben; im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Haftungsregelungen.

(4) Die Mitteilungspflicht bezüglich Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstiger gesundheitlicher

Einschränkungen des Kindes gemäß § 6 dieser AGB obliegt den Erziehungsberechtigten, unabhängig

vom Alter des Kindes.

(5) Für die Anfertigung und Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen im Sinne von § 8 dieser AGB,

auf denen ein minderjähriger Teilnehmer erkennbar ist, ist bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die

Einwilligung der Erziehungsberechtigten ausreichend. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist

zusätzlich die eigene Einwilligung des/der Jugendlichen erforderlich (doppelte Einwilligung). Die

entsprechenden Einwilligungen sind Bestandteil der gesonderten Einverständniserklärung zur

Teilnahme Minderjähriger.

(6) Schließt ein minderjähriger Teilnehmer den Vertrag über die Workshop-Teilnahme eigenständig ab

und erfüllt er die vertragliche Zahlungspflicht vollständig mit Mitteln, die ihm zur freien Verfügung

überlassen wurden (§ 110 BGB), gilt der Vertrag als von Anfang an wirksam. Der Veranstalter behält

sich vor, in diesen Fällen dennoch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu

verlangen, bevor die Teilnahme bestätigt wird.
(7) Nimmt ein Erziehungsberechtigter gemeinsam mit dem minderjährigen Kind am Workshop teil oder

hält sich während der gesamten Workshop-Dauer im Atelier auf, verbleibt die Aufsichtspflicht

durchgehend beim anwesenden Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter übernimmt in diesem Fall

keine eigene Aufsichtspflicht für das Kind; die Kursleitung beschränkt sich auf die fachliche Anleitung

im Rahmen des Workshops. Der Erziehungsberechtigte ist während der gesamten Anwesenheit selbst

dafür verantwortlich, dass das Kind sich nicht selbst oder Dritte gefährdet und sachgerecht mit den

bereitgestellten Materialien und Werkzeugen umgeht. Die Haftung des Veranstalters für eigene

Pflichtverletzungen (z. B. mangelhafte Materialien oder unsachgemäße Anleitung) gemäß § 7 dieser

AGB bleibt hiervon unberührt.

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